Finden Sie aktuelle Beiträge zum Thema Private Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung: Bundesgerichtshof entscheidet zur Beitragserhöhung
Am 16.12.2020 hat sich der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen erstmals zu den Anforderungen der Begründung einer Beitragsanpassung durch die private Krankenversicherung geäußert und in bestimmten Fällen die Beitragsanpassungen für unwirksam erklärt.
Das Landgericht Bonn entschied: Beitragserhöhungen der DKV (Deutschen Krankenversicherung" aus den Jahren 2012 bis heute sind unwirksam.
Auch private Krankenversicherungen der Barmenia betroffen
Mit der Barmenia hat ein weiterer PKV-Anbieter eine gerichtliche Niederlage wegen einer mangelhaften Beitragserhöhung erlitten
ARAG, DKV und Co.: Fast alle Versicherer betroffen
Kunde erhält 10.000,00 EUR von Beiträgen an seine private Krankenversicherung zurück.
Private Krankenversicherungen müssen Beitragserhöhungen zurückzahlen
Die Private Krankenversicherung bietet einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch im Schnitt deutlich teurer. Private Krankenversicherungen erhöhen zudem in regelmäßigen Abständen die Beiträge. Aktuelle Urteile gegen AXA, Barmenia, DKV und weitere Versicherer zeigen jedoch, dass diese Erhöhungen rechtswidrig sind.
KATEGORIEN
Detmolder Str. 120a
D-33604 Bielefeld
+49 (0) 521 13 69 98 7
info@gunkel-partner.de
Mo - Do: 08:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 15:30 Uhr
Seien Sie auf dem neusten Stand und verschaffen Sie sich einen Vorteil für sich und Ihr Unternehmen – wir beobachten aktuelle Rechtsentwicklungen und Entscheidungen und informieren Sie mit Klartext über unsere Veröffentlichungen und Rechtsthemen.
Um Ihre persönlichen Daten zu schützen, blockieren wir Cookies und Tracking-Skripte, bis Sie uns die Nutzung gestatten.
Wir benutzen Cookies und Tracking-Skripte, damit wir Ihnen zusätzliche Funktionen und Services bieten können.
Zum Beispiel:
Auswirkungen Ihrer Entscheidung
Für die Nutzung der Basisfunktionen der Website ist Ihre Zustimmung nicht erforderlich. Ohne Ihre Zustimmung verzichten Sie auf den Zugang zu kostenfreien personalisierten Inhalten.
Widerspruch ist jederzeit möglich
Sie können eine einmal gegebene Zustimmung zu jeder Zeit wieder ändern.
Personalisierung bedeutet für Sie:
So setzen wir personalisierte Inhalte um:
Wir nutzen die Software Mautic für die Umsetzung der Personalisierung.Mautic verwendet Cookies, um Ihre Nutzung unserer Website zu erfassen. Zusätzlich speichert Mautic z.B.,
Anhand der aufgezeichneten Aktionen versuchen wir Ihre Absicht, Situation und Informationsbedarf zu verstehen.
Dann wählt Mautic mit von uns bestimmten Regeln vermutlich passende Inhalte für Sie aus.
Zwecke der Personalisierung:
Was passiert bei der Webanalyse?
Damit wir besser verstehen können, welche Inhalte(z.B. Seiten, PDF-Downloads, Videos) für Sie interessant sind,nutzen wir Webanalyse-Software.
Sie erhalten einen persönlichen Cookie,damit wir Ihre Nutzung unserer Website über mehrere Besuchehinweg zuordnen können.
Beispiele:
Navigation auf der Website: Dabei zeichnen wir auf,wie die Besucher der Website von einer Seite zur nächsten surfen.
Werbung optimieren: Wenn Sie eine Werbeanzeige angeklickt haben,werten wir aus, welche Anzeigen besonders gut funktionieren.
Zwecke:
Inhalte von Videoplattformen und Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.
In unseren Datenschutzhinweisen finden Sie die vollständige Angaben zu den Datenverarbeitungen und zu Ihren Rechten. Sie können zum Beispiel Ihre Einwilligung jederzeit widerufen, Auskunft, Korrektur, Herausgabe oder Löschung Ihrer Daten verlangen.