Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht, was ist das eigentlich? Es ist ein Teilbereich des Medizinrechts. Im Arzthaftungsrecht geht es um zivilrechtliche Verantwortlichkeiten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber Patientinnen und Patienten bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten. Dazu zählen zum Beispiel auch Aufklärungs- und Dokumentationsfehler.

Dabei geht es auf Patientenseite nicht nur um Schmerzensgeldansprüche (immaterieller Schaden) sondern auch um materielle Schäden wie den Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschaden.

Wir vertreten zudem betroffene Ärzte, Ärztinnen und Kliniken in Fällen unberechtigter Schadensersatzansprüche.

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