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Bundestag beschließt "Bezahlen mit Daten" - was bedeutet das?
Facebook, Google, Candy Crush - viele Dienstleister, gerade bei Online-Dienstleistungen bieten "kostenlose" Produkte an. Anstelle einer Geldzahlung stimmen die Nutzer zu, dass ihre Daten genutzt und z.B. an Werbekunden weitergegeben werden. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz beschlossen, mit dem dafür ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird. Dieses tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Der Datenschutz steht auch in einem Arbeitsverhältnis an oberster Priorität. Jeder Verstoß gegen die DSGVO kann einen Schadensersatz für den Geschädigten, in diesem Fall für den Arbeitnehmer, begründen. So regelt es Art. 82 Abs. 1 DSGVO.
Immaterieller Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat einem Arbeitnehmer nun den Anspruch auf Ersatz seines immateriellen Schadens nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO nebst Zinsen zugesprochen, nachdem sein ehemaliger Arbeitgeber ihm keine rechtzeitige und vollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO erteilt hat (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2020 – 9 Ca 6557/18).
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