Private Krankenversicherungen müssen Beitragserhöhungen zurückzahlen

Knapp 9 Millionen Menschen in Deutschland sind privat krankenversichert.

Die Private Krankenversicherung bietet einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch im Schnitt deutlich teurer.

Private Krankenversicherungen erhöhen zudem in regelmäßigen Abständen die Beiträge.

Aktuelle Urteile gegen AXA, Barmenia, DKV und weitere Versicherer zeigen jedoch, dass diese Erhöhungen rechtswidrig sind.

Privatversicherte haben Anspruch auf Rückerstattung dieser Erhöhungsbeiträge für die letzten 10 Jahre!

Aus den folgenden Gründen ist eine Beitragserhöhung unwirksam.

  • Fehlende oder unzureichende Begründung::
    Gem. § 203 Abs. 5 VVG muss der Versicherer die Beitragserhöhung in entsprechender Art und Weise begründen.
  • Zu niedrige Kalkulation:
    Gem. § 155 Abs. 3 VAG ist eine Beitragserhöhung aufgrund zu niedriger Anfangskalkulation unwirksam.
  • Schwellenwerte:
    Gem. §§ 203 Abs. 2 VVG, 155 Abs. 3 VAG dürfen die Versicherer die Beiträge nur erhöhen wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Andernfalls sind auch diese Erhöhungen unwirksam.

Dies wurde von den nachfolgenden Gerichtsurteilen bereits bestätigt:

  • OLG Köln, Urteil vom 28.01.2020, Az. 9 U 138/19 | (3.500,00 EUR)
  • OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020, Az. 9 U 237/19 | (9.500,00 EUR)
  • OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020, Az. 9 U 130/19 | (2.850,00 EUR)
  • OLG München, Beschluss vom 06.03.2019, Az. 25 U 1969/18
  • OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2019, Az. 7 U 237/18    
  • LG Frankfurt, Urteil vom 16.04.2020, Az. 2-23 O 198/19        (10.000,00 EUR)
  • LG Bonn, Urteil vom 02.09.2020, Az. 9 O 396/17         (7.500,00 EUR)

 Gerne überprüfen wir auch Ihren Vertrag und Ihre Erhöhungen kostenfrei und setzen Ihren  Anspruch auf Rückzahlung für Sie durch.