Raus aus der Rürup-Falle

Das sind die Nachteile der Basis-Rente (der sogenannten Rürup-Rente):

Über die folgenden Nachteile der Rürup-Rente wird in der Regel gar nicht bis kaum aufgeklärt:

  • Die Basisrente/Rürup-Rente kann im Kündigungsfall nicht ausgezahlt werden, sondern wird lediglich beitragsfrei gestellt.
  • Zum Renteneintritt wird nur eine monatliche Rente ausgezahlt. Ein Rückkauf oder eine Kapitalausschüttung sind komplett ausgeschlossen.
  • Die Basisrente/Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Im Fall des Todes des Versicherten gibt es für die Hinterbliebenen weder Witwen- noch Waisenrenten.
  • Die Basisrente/Rürup-Rente kann in keiner Weise übertragen, veräußert, beliehen werden oder als Sicherheit dienen.
  • Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten schmälern die Rendite der Altersvorsorge erheblich.
  • Entgegen einer verbreiteten Annahme ist die monatlich ausgezahlte Basisrente/Rürup- Rente nicht steuerbefreit. Lediglich die Beiträge für die Basisrente/Rürup-Rente können teilweise von der Steuer abgesetzt werden.

Ihr Ausweg aus der Basis-Rente:

Versicherungsvermittler haben die Pflicht Sie als Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss ausdrücklich über die Nachteile einer Basisrentenversicherung zu informieren. Das ist aber oft nicht der Fall.

Machen Sie Ihre Ansprüche geltend, wenn Sie bei Abschluss Ihres Rürup-Vertrages nicht vollumfänglich über die Nachteile der Basisrentenversicherung informiert wurden.

Eine kostenlose Erstberatung in Fällen der Rürup-Falle bieten Ihnen hier die erfahrenen Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei Gunkel & Partner.

 

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Welche Vorteile habe ich durch die Rückabwicklung?

Der sofort spürbare Effekt ist, dass Sie die von Ihnen bereits gezahlten Beiträge komplett zzgl. Zinsen zurückerhalten. Außerdem ist es die einzige Möglichkeit, sich wieder von dem Rürup-Vertrag zu lösen.

Aber die großen Vorteile werden erst sichtbar, wenn man einmal hinter die Kulissen schaut.

Ohne Rückabwicklung würden Sie irgendwann in der Zukunft eine monatliche Rentenzahlung erhalten, welche dann auch noch versteuert werden muss. Allerdings erreichen diese Rentenleistungen praktisch nie den Betrag den Sie ursprünglich eingezahlt haben - denn die Versicherungen möchten natürlich auch Gewinne erwirtschaften.

Außerdem können Sie mit den zurück erhaltenen Beiträgen auch wirtschaften - Investitionen in Immobilien, Finanzanlagen oder sogar das schlichte Tagesgeldkonto werfen Erträge ab, die die Rürup-Rente gar nicht erst vorsieht. Bei vielen Rürup-Verträgen stehen Sie selbst dann besser dar, wenn Sie das Geld nur unter das Kopfkissen legen.

Im Ergebnis haben Sie im Rentenalter deutlich mehr, als wenn Sie nichts unternehmen.

 

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Nicht zwingend - es kann aber hilfreich sein!

Es müssen diverse Kosten im Voraus beglichen werden. So wird Ihre Klage beim Gericht erst bearbeitet, wenn die Gerichtskosten eingezahlt wurden.

Zwar bekommt der Gewinner am Ende seine Kosten und Vorschusszahlungen vom Verlierer erstattet - das kann allerdings durchaus eine ganze Weile dauern.

Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung:

Diese übernimmt alle notwendigen Kosten die für Ihre Angelegenheit anfallen und übernimmt auch das Risiko, wenn es einmal nicht so gut läuft.

Ein weiteres Argument ist, dass die Versicherungen auf der Gegenseite finanzkräftige Einrichtungen sind. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken brauchen Sie sich aber keine Sorgen darüber zu machen, dass von dort finanzieller Druck auf Sie ausgeübt wird.

Sie können "frei aufspielen"!

 

Warum brauche ich einen Anwalt?

Ohne Rechtsanwalt kann voraussichtlich ein Gerichtsverfahren nicht geführt werden. Eine Klage auf Rückzahlung wird voraussichtlich vor dem Landgericht verhandelt werden. Vor dem Landgericht besteht eine sogenannte Anwaltspflicht, d.h. man muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Eine außergerichtliche Tätigkeit ist grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt möglich, jedoch ist unsere Erfahrung mit Versicherungsgesellschaften, dass eine Reaktion wahrscheinlicher ist, wenn ein Rechtsanwalt zur Zahlung auffordert..

 

Was, wenn ich meine Verträge über einen Versicherungsvermittler abgeschlossen habe?

Auch dann haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.

Der Versicherungsvermittler ist für den Versicherer tätig geworden und ist ebenfalls zur ordnungsgemäßen Beratung über sämtliche Vor- und Nachteile verpflichtet.

Wenn also der Versicherungsvermittler falsch oder nicht ausreichend beraten hat, können Sie sich aussuchen, ob Sie gegen den Versicherungsvermittler und/oder gegen die Versicherung vorgehen möchten.

Sie sind sich nicht sicher, ob ein Beratungsfehler vorliegt? - Wir prüfen dies gerne für Sie!

 

Kann ich meinen Rürup-vertrag nicht einfach kündigen?

Nein, leider nicht.

Einer der großen Nachteile der Rürup-Rente (oder Basisrente) ist, dass diese nicht gekündigt werden kann. Im Gegensatz zu anderen Anlagemöglichkeiten zur Altersvorsorge ist es vor Auszahlung der Rente nicht möglich, an das Geld zu kommen.

Es ist zwar möglich, die Rente "beitragsfrei zu stellen" - dann zahlen Sie keine weiteren Rentenbeiträge. Aber auch dann bleiben die bisher gezahlten Beiträge bei der Versicherung. Die Rente, die Sie ausgezahlt bekommen, sinkt dann auch - die Verwaltungskosten, die sich die Versicherung jedes Jahr nimmt, werden auch dann noch weiter abgezogen.

 

Wie lange habe ich noch Zeit mein Geld zurück zu fordern? Wann droht Verjährung?

Hier gibt es zwei wichtige Fristen: 10 Jahre nach Vertragsschluss oder 3 Jahre, nachdem Sie wissen, dass Sie einen Anspruch haben könnten.

Ihre Ansprüche verjähren spätestens 10 Jahre nach Vertragsschluss (auf den Tag genau). Sollten Sie Ihren Vertrag bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen haben, können Sie sich trotzdem bei uns melden. Wenn später noch einmal Änderungen daran vorgenommen haben, besteht die Möglichkeit, dass die Verjährungsfrist sich verlängert. Bei bestimmten Vertragsänderungen muss die Versicherung noch einmal neu beraten - das verlängert die Verjährungsfrist.

Wenn Sie die Versicherung schon angeschrieben haben, und beispielsweise eine Kündigung oder die Rückzahlung der Beiträge gefordert haben, haben Sie noch 3 Jahre Zeit (bis zum 31.12. des dritten Jahres). Die Frist beginnt zu laufen, sobald Sie "alle relevanten Umstände" des Anspruches kennen - also z.B. die Tatsache, dass Sie falsch beraten wurden.

Wenn die Verjährungsfristen abgelaufen sind, können Sie das Geld in der Regel nicht mehr zurückfordern.

Zur Frage, ob bereits Verjährung eingetreten ist, kontaktieren Sie uns gerne und wir prüfen dies für Sie!

Eine Erstberatung in Fällen der Rürup- oder Rieserrente ist bei kostenlos. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!

Diese unserer Rechtsanwälte betreuen und beraten Sie gern zu den Themen Rürup- und Rieserrente (Basisrente):