Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften und gewerbliche Hausverwalter. Wir setzen die Interessen unserer Mandanten in Streitfällen von Wohnungseigentümern untereinander, mit Dritten oder Verwaltern durch. Gemeinsam finden wir für unsere Mandanten eine zufriedenstellende Lösung.
Mit unseren besonderen Fachkenntnissen sind wir spezialisiert und informieren uns ständig über die aktuelle Rechtsprechung. Damit bieten wir unseren Mandanten eine kompetente Beratung und Vertretung, die zum Erfolg führt.