Meine Liquidität ist in Gefahr. Muss ich jetzt Insolvenzantrag stellen?

(Beitrag vom 20. März 2020)

Meine Liquidität ist in Gefahr. Muss ich jetzt Insolvenzantrag stellen?

 

Grundsätzlich gilt: Insolvenzanträge müssen innerhalb einer Frist von 3 Wochen gestellt werden, wenn die Krisenlage festgestellt wird. Als Krise gilt auch, wenn die laufenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können und auch durch kurzfristige Forderungen nicht mehr gedeckt sind. Vermögensverfall ist daher für eine Insolvenz nicht zwingend erforderlich.

Wenn nun durch die äußeren Umstände des Corona Virus die Geschäftstätigkeit vorübergehend zusammenbricht, liegt der Insolvenzfall nahe. Die Bundesregierung hat allerdings zugesagt, hier unbürokratisch Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um diese Krise zu überwinden.

Im Einzelfall kann es natürlich dann aber länger dauern als die gesetzlich vorgeschriebenen 3 Wochen, um die Schieflage bei der Liquidität wieder zu beheben.

Damit sich die vielen Unternehmer nun nicht in die Gefahr der Strafbarkeit begeben, wird die Frist zur Stellung des Insolvenzantrages deutlich verlängert – nämlich bis zum 30.09.2020. Es ist weiter geplant, auch die Verlängerung bis zum 31.03.2021 bereits vorzusehen.

In jedem Fall ist es geboten, alle Maßnahmen wahrzunehmen, die die Liquidität/Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sichern. Hierzu gehören auch öffentliche Förderkredite, über die wir ebenfalls separat informieren.

Die offizielle Pressemitteilung dazu gibt es ... [hier]