Was haben Arbeitgeber im Betrieb zu beachten? Darf bzw. muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen im Betrieb anordnen?

(Beitrag vom 01. April 2020)

Was haben Arbeitgeber im Betrieb zu beachten?  Darf bzw. muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen im Betrieb anordnen?

Auf jeden Fall sind Arbeitgeber zu solchen Anweisungen berechtigt. Man darf zum Beispiel das Tragen von Mundschutz anweisen und Dienstanweisungen zur Reinigung und Desinfektion der Arbeitsplätze sowie der speziellen Handhygiene geben. Die Anweisungen dürfen sich aber nur auf den dienstlichen Bereich beziehen.

Arbeitgeber im Gesundheitswesen sind sogar verpflichtet, dass Hygienemaßnahmen im Betrieb ergriffen und alle Mitarbeiter angewiesen werden entsprechende Hygienemaßnahmen zu beachten. Wir empfehlen hierzu schriftliche Betriebsanweisungen in Form von z.B. Rundmails an alle Arbeitnehmer zu verfassen und zu verschicken.

Ist bekannt, dass ein Arbeitnehmer eines Betriebs an Corona-Virus erkrankt ist, treffen den Arbeitgeber spezielle Fürsorgepflichten gegenüber den übrigen Beschäftigten. Er muss die Erkrankung offenlegen, was auch datenschutzrechtlich ausnahmsweise erlaubt ist, da in diesem Fall die Offenlegung der Erkrankung eine rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, da sie dem Schutz von Gesundheit und Leben der übrigen Arbeitnehmer dient.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber auch abzuwägen, ob er zum Schutz der übrigen Arbeitnehmer ein Weiterarbeiten verbieten muss. Gegebenenfalls muss sogar das ganze Unternehmen schließen bis die Gefahr vorbei ist.

Arbeitnehmer sind bis dahin bezahlt freizustellen, denn es handelt sich hierbei um einen Grund aus der betrieblichen Sphäre. Es ergeben sich hier hohe Belastungen für den Arbeitgeber, es ist daher unbedingt anzuraten, hier einvernehmliche Alternativen zu finden, um das finanzielle Risiko irgendwie zu verteilen.

Arbeitgeber könnten versuchen, mit den Beschäftigten Regelungen zum Urlaub zu treffen. Sofern nicht gesamte Jahresurlaub genommen werden soll, sind viele Arbeitnehmer sicher bereit, auch einige Tage Urlaub für die freigestellten Zeit zu „opfern“. Alten Urlaub aus 2019 kann man anordnen. Auch sollten Überstunden bzw. Zeitguthaben sollten zunächst genommen werden, hier ist eine Anordnung möglich.

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