14.05.2020: Corona-Virus in NRW: Das ist seit heute wieder möglich, dass noch nicht

(Beitrag vom 14. Mai 2020)

Heute starten bundesweit die Lockerungen der seit Mitte März geltenden Einschränkungen.

Wir führen Ihnen in einer kurzen Zusammenfassung auf, was sich ab heute ändert und worauf Sie sich wieder freuen dürfen:

Kontaktbeschränkungen:

Ab heute dürfen sich Personen aus zwei verschiedenen Haushalten wieder treffen. Darunter fallen z.B. Freunde, befreundete Paare oder Familien. Auch dürfen Sie gemeinsam ins Restaurant gehen.

Gastronomie:

Restaurants, Cafés und Kneipen mit Sitzgelegenheiten dürfen sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich wieder öffnen.

Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht. Einschränkungen bei den Öffnungszeiten und der Verweildauer gibt es ebenfalls keine. Jedoch müssen Sie damit rechnen, dass die Gastwirte Sie namentlich registrieren.  Weiterhin verboten bleiben Buffets mit offenen Speisen. Verboten bleiben auch Hochzeits,- Geburtstags- oder sonstige Familienfeiern im öffentlichen Raum. Allerdings können solche Feste unter bestimmten Voraussetzungen auch im privaten Rahmen stattfinden.

Schulen:

Die Schulen öffnen wieder. Die Schüler kehren schrittweise in die Schulen zurück. Vorgesehen ist nämlich ein rollierendes System, deren Umsetzung den Schulen überlassen bleibt. In NRW sind die Viertklässler schon wieder da. Ab heute folgen tageweise die Klassen 1 bis 3.

Auch die Jugendlichen an Gymnasien und Gesamtschulen, die 2020/2021 ihr Abitur ablegen, kehren zurück. An Haupt-, Real- und Sekundarschulen sollen auch die Jahrgänge 5 bis 9 wieder tageweise Präsenzunterricht bekommen. Gesamtschüler und Gymnasiasten der Stufen 5 bis 10 dürfen erst Ende Mai wieder zurückkommen, wenn die Hauptphase der Abiturprüfen beendet ist.

Geschäfte:

Die Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe alle wieder öffnen. Allerdings unter strengen Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro zehn Quadratmeter).

„Körperliche Dienstleistungen“, wie Kosmetik- und Tattoo-Studios, Massestudios, Fußpflege dürfen ebenfalls wieder öffnen, müssen jedoch Infektionsschutzkonzepte entwickeln und vorlegen.

Sport:

Fitnessstudios, Tanzschulen, Sporthallen und Kurse der Sportvereine dürfen ebenfalls wieder öffnen. Allerdings bleiben die Umkleideräume und Sanitäranlagen geschlossen. Kontaktarmer Sport und der Trainingsbetrieb im Freien sind ebenfalls erlaubt. Darunter fällt z.B. Tennis und Golf. Ab Ende Mai darf auch Sport in geschlossenen Räumen gemacht werden, bei dem es zu Körperkontakt kommt.

Tourisumus und Hotels:

Ferienwohnungen und –häuser sowie Campingplätze können wieder angesteuert werden. Freizeitparks, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen und Ausflugschiffe wieder fahren. Ab dem 21. Mai werden Hotels für inländische Touristen geöffnet.

Kulturelle Angebote:

Museen, Ausstellungen, Galerien sowie Tierparks und Zoologische Gärten dürfen wieder besucht werden. Auch sind nun wieder kleinere Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel möglich. Zulässig sind nicht mehr als 100 Zuschauer. Ende Mai öffnen dann auch Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt dann auch nach wie vor.

Krankenhäuser und Altenheime:

Krankenhäuser dürfen nun wieder Besuche zulassen, wenn sie dies unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens für angemessen halten und ein Hygiene-Konzept sichergestellt haben. Auch können Alten- und Pflegeheime wieder besucht werden.

Weitere Informationen finden Sie in der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2“ für NRW. Bitte denken Sie daran, dass die Lockerungen den Zweck haben, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenleben wieder zu ermöglichen. Dabei sollte der Ernst der Lage nicht vergessen werden.

Somit gilt: Gehen Sie der Mundschutzpflicht nach, halten Sie den Mindestabstand ein und waschen Sie sich regelmäßig die Hände.

Dann dürfen wir mit weniger Neuinfizierten und mehr Lockerungen rechnen.

Bleiben Sie gesund!