Mehr Klarheit? - Audi muss erstmals den Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes vorlegen

(Beitrag vom 9. März 2021)

In einem Verfahren gegen die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss Audi nun den Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes, welcher dem Rückrufschreiben (23X6) sowie dem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Klägerin zugrunde liegt, in vollständiger Form vorlegen.

Das entscheid das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 18.01.2021 in einem Verfahren gegen die Audi AG. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Audi Q7 3.0 TDI quattro mit 200 kW und der Abgasnorm EU 6 plus, das von der Rückrufaktion 23X6 betroffen war. Zudem wurde ein Fragenkatalog zur Einholung einer amtlichen Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt erstellt. Unter anderem soll die Frage geklärt werden, um welchen Motor es sich genau im vorliegenden Fall handle. Streitig war hier, ob es sich um einen Motor des Typs EA 897 oder EA 897 evo handle. Ferner soll geklärt werden, ob das Emissionsverhalten des streitgegenständlichen Fahrzeugtyps untersucht wurde und welche Erkenntnisse es gab.

Wichtig ist noch zu beachten, dass bisher die Beweiserbringung durch den Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes nur für 2,0 l-Motoren des Typs EA 189 erleichtert wurde. Die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes hinsichtlich der anderen Motorentypen - wie im vorliegenden Fall des 3.0 TDI Audi-Motors - waren bislang nicht öffentlich zugänglich. Deshalb sind sie für die Kläger im Dieselabgasskandal besonders entscheidend. Bislang konnte nur sehr mühsam festgestellt werden, ob ein Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt oder nicht. Schließlich wollten die Hersteller der betroffenen Fahrzeuge und Motoren oft in den gerichtlichen Verfahren selbst nicht angeben, um welchen Motortyp es sich überhaupt handle.

Mit dem Zugriff auf die entsprechenden Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes kann nun endlich noch einfacher und schneller erfolgreich gegen die Hersteller von betreffenden Fahrzeugen im Dieselabgasskandal vorgegangen werden.

Fahren auch Sie einen Audi?

Die Erstberatung in Fällen des Abgasskandals ist in unserer Kanzlei kostenlos.