Die EU hat bereits 2012 die Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) herausgebracht. Die Umsetzungszeiten waren großzügig bemessen – aber jetzt wird es ernst.
Ein Bestandteil sind „intelligente“ Zähler, die den Nutzern den tatsächlichen aktuellen Verbrauch transparent aufzeigen sollen (Artikel 9 bis 12 EnEff-RL). Hierfür sollen insbesondere auch weitgehend kostenfreie Programme (Apps) zur Verfügung gestellt werden.
Bis zum 25.10.2020 muss die Regelung in deutsches Recht umgesetzt sein. Ab dann dürfen nun noch „intelligente“ fernauslesbare Messgeräte verbaut werden. Das gilt dann auch bei älteren Systemen, wenn wegen Ablauf der Eichfrist ein Wechsel erforderlich wird.
Ab dem 01.01.2022 muss für diese Geräte dann eine monatliche Verbrauchsinformation erfolgen. Ab dem 01.01.2027 müssen alle Altgeräte auf den neuen Standard umgerüstet sein.
Bei der weiteren Planung und Modernisierung sollten die Messgeräte daher gleich auf den neuesten Stand gebracht werden.
Dies wird auch zu den mietvertraglichen Pflichten eines Vermieters zukünftig gehören.
Der Einbau erhöht auch die Sensibiliät für den Verbrauch bei Vermietern und Mietern gleichermaßen.
Die ganze Richtlinie finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012L0027&from=DE