Wie rette ich aktuell meine Liquidität?

(Beitrag vom 26. März 2020)

Wie rette ich aktuell meine Liquidität?

 

Wir haben angesichts der zu erwartenden Einkommenseinbußen/Umsatzrückgängen einmal Vorschläge zusammengefasst, wie kurzfristig Liquidität geschaffen werden kann.

Stundung von Steuervorauszahlungen

Angesichts sinkender Einnahmen kann beim Finanzamt eine Reduzierung/Stundung der Vorauszahlungen beantragt werden.

Aussetzung der Tilgung bei Darlehen
Sie können sich mit ihrer Bank in Verbindung setzen, um entweder Raten (z.B. für die selbstgenutzte Immobilie) um den Tilgungsanteil vorübergehend zu reduzieren (Zinsen werden dann weiter bezahlt; die Laufzeit verlängert sich dadurch am Ende aber) oder die Raten komplett auszusetzen (z.B. bei Ratenkrediten zum Teil möglich/angeboten).

Prüfung von Versicherungsverträgen
Nicht alle Versicherungen sind unbedingt erforderlich. Insbesondere Verträge zur Altersvorsorge/Vermögensaufbau können beitragsfrei gestellt werden. Hierfür genügt ein Antrag bei der Versicherung.

(Hinweis: Bei einigen Verträgen gibt es auch einen weiterhin gültiges Widerspruchsrecht oder Schadenersatz wegen Falschberatung. Leistungen können dann zurückverlangt werden – das ist aber ein längerer Vorgang; aber kurzfristig werden zumindest keine Prämien weiterbezahlt.)

Die Zahlungen können bei überstandener Krise dann wieder aufgenommen werden. Die Auflösung von Verträgen, um gegebenenfalls an die Rückkaufswerte zu gelangen, sollte mithilfe von Fachleuten sehr genau abgewogen werden.

Prüfung von Sparverträgen/Fondssparplänen
Sparleistungen können jederzeit ausgesetzt werden. Allerdings ist dies bei Wertpapieren im Augenblick weniger zu empfehlen. Die Aktienkurse sind erheblich gesunken und daher die Preise günstig für einen Kauf. Durch den „Cost – average – effect“ werden so die möglicherweise erlittenen Verluste geschmälert.

Überprüfung von Kapitalanlagen
Sie haben auf eine vermeintlich sichere Empfehlung für eine Kapitalanlage gesetzt? Und durch den Kursverlust sind nun doch – bis dahin unbekannte oder verharmloste – Barrieren gerissen und erhebliche Verluste eingetreten – statt der erhofften "sicheren" Verzinsung? Dann liegt möglicherweise ein Beratungsfehler oder ein falscher Prospekt vor, der Sie über die Risiken im unklaren gelassen hat. Dann gibt es möglicherweise einen Erstattungsanspruch. Wir prüfen das gerne im Einzelfall.

Antrag auf Wohngeld
Wenn aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit die Einkünfte nicht mehr genügen, um die Mieten zu bezahlen, hilft die Wohngeldstelle und stockt gegebenenfalls die Miete auf. Auch hier sollen die Anforderungen gelockert werden, um besondere Härten zu vermeiden. Anders als beim Arbeitslosengeld oder der Grundsicherung wird "normales" Sparguthaben nicht herangezogen, sondern nur das Einkommen, die Haushaltsgröße und die Miete geprüft. Anträge gibt es üblicherweise bei den Gemeinden auf der Homepage.

Stundung der Miete
Mit dem Vermieter kann über eine ganz oder teilweise Mietstundung verhandelt werden. Dies sollte dann aber im Zusammenhang mit einem Wohngeldantrag geschehen. "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben". Die Mieten müssen später nachgezahlt werden. Es ist absehbar, dass die eventuelle Aussetzung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug aufgrund der Corona – Krise kein Freibrief ist, um die Mietzahlungen einfach einzustellen. Dies wird sich – absehbar – nachteilig auf das Mietverhältnis auswirken. Ein Streit nach Ablauf der Kündigungssperrfrist ist dann vorprogrammiert. Hier ist daher eine einvernehmliche Lösung dringend zu empfehlen.

KFZ stilllegen
Es stellt sich die Frage, ob das Auto aktuell erforderlich ist oder vorübergehend abgemeldet werden kann. Vielfach ist dies bereits online möglich, ohne dass ein Besuch im Straßenverkehrsamt nötig ist. Hierfür benötigen sie allerdings die Onlineausweisfunktion des Personalausweises. Im Fahrzeugschein ist ein „Rubbelfeld“ in welchem sich ein Code befindet. Unter der Siegelplakette des Kennzeichens befindet sich ebenfalls ein Sicherheitscode, der erscheint, wenn die Siegelplakette abgekratzt und damit entwertet wird. Mit diesen beiden Codes kann dann die Abmeldung online erfolgen.

In diesem Zusammenhang können Sie auch überlegen, ob zur Liquiditätsbeschaffung das Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben werden kann, weil es vom "Dieselskandal" betroffen ist. Wir prüfen ihre Erfolgsaussichten kostenlos. Die Erfolgschancen für eine hohe Rückerstattung sind gut und wirtschaftlich deutlich besser, als ein Verkauf "am Markt".

Erstattung von Kinderbetreuungskosten
Beiträge für Kinderbetreuungskosten können gegebenenfalls zurückgefordert werden, wenn tatsächlich die Betreuung nicht zur Verfügung gestellt wird aufgrund der aktuellen Krise.

Überprüfung von Energielieferungsverträgen
Es lohnt immer auch ein Vergleich der laufenden Energiekosten für z.B. Gas und Strom. Auch hier lassen sich häufig einige 100 € pro Jahr durch einen Wechsel sparen.

Überprüfung sonstiger Dauerschuldverhältnisse
Überdacht werden sollten auch sonstige Dauerschuldverhältnisse auf ihre Notwendigkeit (z.B. Abonnements von Musik, Filmen, Fernsehsendern, Zeitungen, Büchern, Fitnessstudio). "Kleinvieh macht auch Mist" und häufig kann das gleiche Ergebnis auch bei Bedarf günstiger im Einzelfall erzielt werden.

Jobben in Mangelberufen der Krise
Vielfach wird Hilfe benötigt in Bereichen, die nun durch die Krise überdurchschnittlich belastet werden. Hier gibt es die Möglichkeit vorübergehend als Aushilfe zu arbeiten. Einkommen für derartige Tätigkeiten sollen bei Kurzarbeitergeld nicht angerechnet werden.

Für Selbstständige:

  • Überprüfung der Möglichkeit von Kurzarbeit für Angestellte.
  • Betriebsmitteldarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (über die Hausbank).
  • Antrag auf Zuschüsse des Landes oder der Gemeinde zur Überbrückung der Krise.
  • Überprüfung der Pflicht zur Mietzahlung bei Berufsverbot/Nutzungsuntersagung (hier stellt sich dann die Frage, inwieweit der Vermieter dann einen Entschädigungsanspruch hat)F

Für eine detaillierte Beratung zu den Möglichkeiten für Selbstständige setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir prüfen, inwieweit wir Ihnen weiterhelfen können.

Und zu guter letzt: Die Krise wird vorübergehen. Neben vielen Belastungen und tragischen Verlusten wird sich auch vieles zum Guten verändern. Viele aufgeschobene Projekte werden nun mit Nachdruck umgesetzt werden, wie z.B. die Verbesserung des Gesundheitswesens, die Digitalisierung der Schulen und Betriebe und möglicherweise auch der (zuletzt erodierte) persönliche und politische Umgang miteinander. Möglicherweise hilft die Krise zur Besinnung auf das Wesentliche.

Wir wünschen Ihnen dazu viel Kraft und bleiben Sie gesund. Ihre Kanzlei Gunkel, Kunzenbacher & Partner