Videokonferenzen gehen (eigentlich) auch bei Gerichtsverhandlungen

(Beitrag vom 4. Dezember 2020)

In Zeiten von Corona sollen unnötige Kontakte vermieden werden. Grundsätzlich gilt das auch für das Gericht. Vereinzelt gehen Gerichte auch dazu über, die mündlichen Verhandlungen durch Videokonferenzen zu ersetzen.

Tatsächlich sieht die Zivilprozessordnung diese Möglichkeit in § 128a Abs. 1 ZPO bereits seit 2013 vor. Diese "technische Revolution" hat jedoch bei den wenigsten Gerichten Einzug gehalten und wird kaum angewendet.

Es ist eigentlich vorgesehenen, um lange Anfahrten zu kurzen Terminen zu vermeiden. Aber auch die sonstige Anwendung liegt im Ermessen des Gerichts, wenn es "sachdienlich" ist. Vielfach wird ein solcher Antrag bei Gericht aber abgelehnt, weil die "technischen Voraussetzungen" nicht gegeben seien.

Es stellt sich aber die Frage, was die Gerichte sich darunter tatsächlich vorstellen.

Besondere technische Anforderungen werden vom Gesetz nicht verlangt. Tatsächlich hat das Kammergericht Berlin entschieden (Urteil vom 12.05.2020 - 21 U 125/19), dass auch die Verwendung von privaten Laptops der Richter völlig genügen würden. Das Landgericht Saarbrücken (Beschluss vom 05.04.2020, 7HK O 7/20) sah auch kein Problem damit, gängige Software für Videokonferenzen dafür einzusetzen.

Was mittlerweile in vielen Betrieben und dem geschäftlichen Alltag – nicht zuletzt auch durch die Covid19 Pandemie – ganz selbstverständlich Einzug gehalten hat, ist aber in Justiz und Verwaltung kaum angekommen.

Wir haben unsere Kanzlei vollständig digitalisiert und arbeiten "papierlos".

Mit den meisten Rechtsanwaltskanzleien lässt sich das auch problemlos umsetzen.

Selbstverständlich sind unsere Besprechungsräume auch mit Videokonferenzsystemen ausgestattet.

Die Gerichte sind – trotz vorhandener aufwändiger digitaler Kommunikationsstruktur – nicht willens, diese Mittel auch konsequent zu nutzen. Die Post wird weiterhin viel beansprucht und unnötiges Papier bewegt.

Leider hinkt die "öffentliche Hand" beim technischen Fortschritt (bzw. dessen konsequenter Nutzung) weiterhin hinterher. Das gilt also nicht nur für die Schulen.

Die Digitalisierung der Verwaltung stößt offensichtlich regelmäßig an persönliche Grenzen und Widerstand beim Einzelnen.

Schade – da das Arbeiten mit modernen Techniken schneller, einfacher und umweltfreundlicher wäre.