Ohne Gegenstimmen verabschiedete der Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 06.05.2020 den Gesetzesentwurf der CDU/CSU und SPD, wonach die Vorschriften zum Elterngeld künftig angepasst werden.
Was ändert sich?
Unter die „systemrelevanten Berufe“ fallen Tätigkeiten im Gesundheits- und Pflegesystem, bei der Polizei, dem Bildungs- und Betreuungswesen, im Transport- und Personenverkehr, in der Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Dienstleistungen des täglichen Lebens.
Rückwirkend zum 01.03.2020 sollen die Vorschriften zum Elterngeld coronabedingt angepasst werden und sind befristet bis zum Ende des Jahres.
Der Gesetzesentwurf soll am 07.05.2020 im Bundestag beraten und verabschiedet werden.