Krisenfestes Elterngeld

(Beitrag vom 07. Mai 2020)

Ohne Gegenstimmen verabschiedete der Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 06.05.2020 den Gesetzesentwurf der CDU/CSU und SPD, wonach die Vorschriften zum Elterngeld künftig angepasst werden.

Was ändert sich?

  • Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld I werden bis Ende 2020 nicht auf das Elterngeld angerechnet
  • Eltern, die in „systemrelevanten“ Berufen tätig sind, sollen ihre Elternzeit verschieben können, um während der Corona-Krise auch weiterhin ihrer Arbeit nachgehen zu können
  • Eltern, die den Partnerschaftsbonus nutzen, sollen ihren Anspruch darauf nicht verlieren, wenn sie mehr oder weniger arbeiten als vorgesehen

Unter die „systemrelevanten Berufe“ fallen Tätigkeiten im Gesundheits- und Pflegesystem, bei der Polizei, dem Bildungs- und Betreuungswesen, im Transport- und Personenverkehr, in der Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Dienstleistungen des täglichen Lebens.

Rückwirkend zum 01.03.2020 sollen die Vorschriften zum Elterngeld coronabedingt angepasst werden und sind befristet bis zum Ende des Jahres.

Der Gesetzesentwurf soll am 07.05.2020 im Bundestag beraten und verabschiedet werden.