Covid 19/Corona: Wieweit hilft die Betriebsschließungsversicherung?

(Beitrag vom 4. Dezember 2020)

Insbesondere Gaststätten und sonstige Unternehmen mit hohen Hygienestandards haben wir für Betriebsschließungen vorgesorgt und eine Versicherung dafür abgeschlossen.

Vorgesehen sind diese Versicherungen bei Eingriffen aufgrund von Hygieneschutz und Seuchengefahr.

Ausdrücklich wurde der „Sars Cov 2/ Corona – Virus“ in den Versicherungsbedingungen natürlich nicht aufgeführt, da er noch gar nicht bekannt war.

Nachdem nun wiederholt die Gaststätten geschlossen wurden, haben die Wirte natürlich gehofft, dass sich die Vorsorge auszahlt und der Schaden durch die (nicht billige) Versicherung abgedeckt ist. Hier sind dann die Versicherten aber wieder auf starken Widerstand gestoßen und haben von den Versicherungen ganz überwiegend keine Leistungen bekommen.

Argument der Versicherer: Corona sei in den Versicherungsbedingungen nicht aufgeführt und deswegen müsse auch nicht bezahlt werden. Mit der Weile gibt es schon diverse Entscheidungen der Gerichte zu dieser Problematik. Die Ergebnisse sind äußerst unterschiedlich.

Viele Gerichte halten sich an den Wortlaut der Bedingungen und weisen die Klage ab. Andere Gerichte halten die Regelungen allerdings für unwirksam und nicht interessengerecht und sprechen die Ansprüche zu. Den versicherten Betrieben kann daher nur empfohlen werden, bei der 1. Ablehnung der Versicherung nicht gleich aufzugeben.

Im Einzelfall geht es im Zweifel um viel Geld und das Prozessrisiko besteht dazu in angemessenem und vertretbarem Verhältnis.

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung muss erst noch gefunden werden.

Wir prüfen für Sie gerne die individuellen Erfolgsaussichten und das Prozessrisiko und wägen die weiteren Schritte mit Ihnen ab. Wenn zusätzlich eine betriebliche Rechtsschutzversicherung für das Unternehmen besteht, wird diese die Kosten in der Regel übernehmen.

Bei nicht Rechtsschutz versicherten Betrieben können wir gemeinsam die weitere Entwicklung der Rechtsprechung beobachten und gegebenenfalls die Ansprüche zu einem etwas späteren Zeitpunkt weiter verfolgen, wenn mehr Rechtssicherheit besteht.

Solche Entscheidungen treffen wir dann gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

Rufen Sie uns deswegen gerne ganz unverbindlich an oder schicken Sie eine E-Mail mit Ihrer Police/den Bedingungen zur Betriebsschließungsversicherung.

Die Erstberatung zur Prüfung Ihrer Ansprüche dafür kostet 190 Euro zzgl. MwSt.