Kredite und Leasing: Ist ihre Finanzierung noch zeitgemäß?

(Beitrag vom 03. August 2020)

Der Vertrag ist geschlossen. Geld ist ausgezahlt und Raten werden abgebucht. Aus den Augen – aus dem Sinn?

Das könnte eine teure Haltung sein.

Tatsächlich gibt es gute Gründe, sich seine Darlehens- oder Leasingverträge nach einiger Zeit noch einmal genauer wieder anzusehen (oder natürlich von uns ansehen zu lassen). Einiges kann sich verändert haben.

a) Zu aller erst natürlich das Niveau der Zinsen. Diese sind in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen.

Ein damals günstiges Darlehen kann heute schon außerordentlich teuer sein.

b) Ihre Bonität könnte sich verbessert haben.

Das gilt einerseits für das Einkommen – andererseits aber auch für die Sicherheiten, die gegebenenfalls gestellt werden können. Auch hier kann eine Anpassung zu einem deutlichen Vorteil bei der Zinsbelastung führen.

Ganz besonders spürbar ist eine Umschuldung vom Ratenkredit auf ein Immobiliardarlehen.

Wenn also der Kauf einer Immobilie ansteht oder in der Familie eine Immobilie vorhanden ist, kann die Zinsbelastung erheblich reduziert werden, wenn zur Sicherheit eine Grundschuld gestellt wird. Das ist in der Regel ab Darlehen von 50.000 € möglich.

Mehrere Ratenkredite können dann auch zusammengefasst werden.

c) Das damalige Traumauto hat seinen Reiz verloren, war viel zu teuer und müsste eigentlich weg. Finanzierung oder Leasing läuft aber noch. Sie befürchten hohe Abstandszahlungen bei einem vorzeitigen Ausstieg und „schleppen“ die Belastung daher weiter mit.

In allen oben genannten Fällen gibt es diverse Möglichkeiten, aus den Finanzierungen auszusteigen und diese gegebenenfalls neu zu regeln oder ganz zu beenden. Das Gesetz sieht ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte ausdrücklich vor. Nicht immer wird aber auf solche Rechte hingewiesen. Die Banken und Leasinggesellschaften sind auch nicht verpflichtet, nach einiger Zeit darauf hinzuweisen, dass das Darlehen eigentlich viel zu teuer geworden ist und umgeschuldet werden könnte.

Vielfach enthalten Darlehens- und Leasingverträge auch Fehler. Der Gesetzgeber räumt dann den Kredit- und Leasingnehmern dann besondere Rechte ein, über die wir Sie natürlich gerne aufklären möchten.

Ist beispielsweise der Effektivzinssatz falsch angegeben, muss dieser korrigiert und das Darlehen neu berechnet werden.

Alle Leasingraten zurück

Das Oberlandesgericht München entschied sogar, dass aufgrund eines Formfehlers ein Leasingvertrag für ein Fahrzeug rückabgewickelt werden konnte. Bei der Rückabwicklung brauchte der Kunde keine Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug zu bezahlen, weil das im Vertrag nicht vorgesehen war. Er bekam stattdessen alle Leasingraten ohne Abzüge zurück.

Wenn Sie also ihre Finanzierungsverträge (Darlehen, Immobilienkredite, Hypothekendarlehen, Fahrzeugfinanzierungen, Kfz Leasing) neu regeln wollen oder müssen, sich aber bei den Möglichkeiten aber unsicher sind, dann lassen Sie sich gerne von uns beraten.

Wir prüfen ihre Verträge auf Kündigungsmöglichkeiten oder eventuelle sonstige Fehler und Rechte, die sich daraus ergeben. Vor allem prüfen wir ihre Verträge in Ihrem Interesse und nicht mit einem "Vertriebsdruck", wie er möglicherweise bei Banken und Bausparkassen bestehen könnte.

Schicken Sie uns den Vertrag Ihrer Finanzierung gerne per E-Mail.

Wir prüfen ihren Möglichkeiten und Rechte.

Vielfach ist eine solche Prüfung auch von ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Mögliche Kosten erfahren Sie natürlich BEVOR Sie uns beauftragen.