Frauen in Führungspositionen

(Beitrag vom 30. Juni 2020)

In Unternehmen mit Aufsichtsräten, die unter eine feste Quote fallen, ist der Anteil der Frauen angestiegen. Dies ergibt sich aus der 3. und 4. jährlichen Information zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen, die am 10.06.2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Die Bundesjustizministerin und die Bundesfrauenministerin fordern nun aus diesem Grund eine Ausweitung der geltenden Regelungen.

Privatwirtschaftlicher Anteil steigt

Nach dem Bericht ist der Frauenanteil in Aufsichtsräten der privatwirtschaftlichen Unternehmen, die unter eine feste Quote fallen, weiter gewachsen. Seitdem das Gesetz über die feste Quote im Jahre 2015 in Kraft getreten ist, ist die Quote von 25 % auf 32,5 % im Jahr 2015 angestiegen. Dieses Jahr wurden sogar 32,2 % vermerkt.

Vergleicht man diese Zahlen mit den jetzt veröffentlichten Informationen zu Unternehmen, die nicht und die gesetzlich geregelte Quote fallen, fällt auf, dass diese mit mageren 19,9% deutlich weniger Frauen in Führungspositionen haben.

Kaum Frauen im Vorstand

Bei 80 % der Unternehmen sind keine Frauen im Vorstand. Die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen sei ernüchternd, heißt es in der Mitteilung des Familienministeriums. Frauen seien hier immer noch enorm unterrepräsentiert. Ihr Anteil habe sich nach einer Untersuchung seit 2015 nur von 6,3% auf 7,7% im Geschäftsjahr 2017 erhöht. 80 % der untersuchten Unternehmen haben keine Frauen im Vorstand. 70 %, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, meldeten als Zielgröße 0%.
Freiwilligkeit nicht zielfördernd

Familienministerin Giffey betont: „Die Zahlen zeigen erneut das seit Jahren bekannte Dilemma: Mit Freiwilligkeit kommen wir einfach nicht weiter, ohne politischen Druck bewegt sich gar nicht.“ Sie fordert, dass endlich die Reform des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen angegangen wird.

Aufsichtsratsquote sinnvoll

Justizministerin Lambrecht lobte, dass die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Aufsichtsratsquote ihre Wirkung gezeigt habe. Im Vergleicht zu Unternehmen, die noch nicht einer fixen Quote unterliegen, habe sich der Frauenanteil hier deutlich gesteigert. Diesen Erfolg wolle man ausweiten: „Wir wollen die Aufsichtsratsquote flächendeckend auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen in Deutschland ausweiten. Das Erfordernis der Börsennotierung soll künftig wegfallen.“ Auch sollten größere Unternehmen, ab vier Vorstandsmitgliedern, mindestens eine Frau im Vorstand haben.

Bundesverwaltung fehlen weibliche Führungskräfte

Nach Mitteilung des Bundesfamilienministeriums verzeichnet der öffentliche Dienst weiterhin eine positive Entwicklung. Nichtsdestotrotz sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung in der Unterzahl. Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des Ministeriums erstellt hat, gebe hier Aufschluss über die Geschlechteranteile. Demzufolge waren 34 % der mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden 2018 Frauen. Der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigung lag hingegen bei 53 %. Der Vorjahresvergleich zeige allerdings einen Rückschritt mit Blick auf den Frauenanteil im höheren Dienst in den obersten Bundesbehörden. Dieser habe sich um einen Prozentpunkt auf 45 % verringert, nachdem er zuvor seit 2015 jeweils um einen Prozentpunkt gestiegen war.

Fazit

Schade ist, dass nach wie vor kaum Frauen in Führungspositionen gelangen. Die Frage, woran das liegt und wie man dieses Problem lösen kann, steht offen im Raum. Brauchen wir etwa flächendeckende Quotenregelungen oder streben etwa Frauen anteilig gesehen weniger nach Führungspositionen? Und wenn, woran liegt das?

Jedenfalls gilt es, die Fragen, die hinter den veröffentlichten Zahlen stehen, noch zu näher zu analysieren, um eine wünschenswerte Förderung zu erreichen.