VW Vergleich: Ausstieg noch möglich

(Beitrag vom 21. April 2020)

VW Vergleich Ausstieg noch möglich

 

Viele Mandanten haben den Vergleich der Volkswagen AG aus der Musterfeststellungsklage angenommen. Unter anderem lediglich weil die eigene Rechtschutzversicherung so kurzfristig keine Deckungszusage erteilt hat. Für diesen Fall gibt es jedoch noch die Möglichkeit aus dem Vergleich auszusteigen.

Der Vergleich sieht eine 14 tägige Widerrufsfrist für den Vergleich vor. Das bedeutet auch wenn Sie den Vergleich angenommen haben können sie noch aussteigen und individuell gegen die Volkswagen AG klagen und unter Umständen einen wesentlich höheren Betrag von der Volkswagen AG erhalten.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Weitere wichtige Fristen:

Für alle die bei dem Vergleich leer ausgehen gibt es die Möglichkeit individuell gegen die Volkswagen AG vorzugehen. Insbesondere bei den Fahrzeugen die nach dem 01.01.2016 erworben worden sind, sind die Erfolgsaussichten gar nicht mal schlecht. Bereits 4 Oberlandesgerichte haben Käufern auch in diesen Fällen Ansprüche gegen die Volkswagen AG zugesprochen:

OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, Az.: 19 U 148/19

OLG Oldenburg, Urteil vom 16.01.2020, Az.: 14 U 166/19

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2020, Az:3 U 89/19

OLG Dresden, Urteil vom 05.03.2020, Az.: 10a U 1834/19, 10a U 1907/19

Auch hier sollten Sie sich zeitnah an uns wenden denn die Verjährungshemmenden Wirkung der Musterfeststellungsklage wirkt nur bis Oktober 2020.

Danach sind Sie mit der Geltendmachung Ihrer Rechte schlicht zu spät dran.

Gerne beraten wir Sie allen Fragen rund um das Thema Abgasskandal sowie speziell das Thema Vergleich der Musterfeststellungsklage.