Bundesgerichtshof sorgt für Klarstellung der Ansprüche gegen Volkswagen

(Beitrag vom 10. August 2020)

In mehreren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof nun über ganz wesentliche Punkte zum Dieselskandal entschieden und damit für Rechtssicherheit gesorgt. Wer bislang noch unsicher war, kann jetzt sehr genau seine Möglichkeiten ermitteln lassen.

In groben Zügen:

  • Dieselfahrzeuge des Volkswagen Konzerns aus den Jahren 2010-2015 sind betroffen (Motorreihe EA189).
  • Der Kaufvertrag muss vor 2016 abgeschlossen worden sein.
  • Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug mittlerweile verkauft wurde. Der Schadenersatzanspruch bleibt auch nach einem Verkauf bestehen.
  • Der Hersteller muss den Kaufpreis erstatten.
  • Allerdings ist davon eine Entschädigung für gefahrene Kilometer abzuziehen.
  • Wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde, muss auch der erzielte Kaufpreis abgezogen werden.

Das ist alles…

Ihren individuellen Anspruch können Sie mit unserem Online-Rechner ermitteln. Sie finden ihn ... [hier].

Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in aller Regel die Kosten.

Ein Prozessrisiko ist allerdings auch mittlerweile sehr überschaubar, weil die Rechtslage weit gehend geklärt ist.

Wenn Sie ein solches Fahrzeug haben oder hatten, schicken Sie uns folgende Unterlagen per E-Mail:

  • Kaufvertrag
  • Fahrzeugschein
  • aktuellen Kilometerstand oder 
  • Kilometerstand bei Verkauf und Verkaufspreis
  • bei Finanzierung: Darlehensvertrag oder Leasingvertrag
  • gegebenenfalls die Daten ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wir ermitteln ihre Ansprüche und Sie erhalten eine kostenlose Erstberatung über Ihre Chancen und Möglichkeiten. Ihre e-Mail schicken Sie bitte an info@gunkel-partner.de