Alle Raten zurück! - OLG Frankfurt entscheidet zugunsten von Kunden der Opel Bank

(Beitrag vom 31. August 2020)

Autokredit und Leasing:  In seinem Urteil vom 26.06.2020 zum Az. 24 U 305/19  hat das OLG Frankfurt zugunsten der Kunden der Opel Bank entschieden. Danach können Verbraucher, die ihr Fahrzeug über die Opel Bank finanziert oder geleast haben, das Fahrzeug zurückgeben und erhalten sämtliche Raten sowie ihre Anzahlung zurückerstattet.

Im streitgegenständlichen Fall ging es um das Fehlen einer korrekten Angabe zum Verzugszins. Solche fehlende oder gar falsche Angaben zu Verzugszinsen findet man nicht nur bei Verträgen der Opel Bank.

Nahezu sämtliche Autobanken nutzen gleiche oder ähnliche Mustertexte, sodass diese Fehler immer wiederkehrend sind.

Weitere typische Fehler sind unter anderem:

  • Keine Angaben zu der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Falsche oder unvollständige Angaben zur Finanzierung selbst

Diese und weitere Fehler im Vertrag führen dazu, dass Verbraucher ihre Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen können und ihr Geld zurückerhalten.

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