Die Private Krankenversicherung bietet einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch im Schnitt deutlich teurer.
Private Krankenversicherungen erhöhen zudem in regelmäßigen Abständen die Beiträge.
Aktuelle Urteile gegen AXA, Barmenia, DKV und weitere Versicherer zeigen jedoch, dass diese Erhöhungen rechtswidrig sind.
Privatversicherte haben Anspruch auf Rückerstattung dieser Erhöhungsbeiträge für die letzten 10 Jahre!
Aus den folgenden Gründen ist eine Beitragserhöhung unwirksam.
Dies wurde von den nachfolgenden Gerichtsurteilen bereits bestätigt:
Gerne überprüfen wir auch Ihren Vertrag und Ihre Erhöhungen kostenfrei und setzen Ihren Anspruch auf Rückzahlung für Sie durch.
Kunde erhält 10.000,00 EUR von Beiträgen an seine private Krankenversicherung zurück.
Das Landgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung zum Az. 2-23 O 198/19 einem betroffenen Kunden 10.000,00 EUR von den gezahlten Beiträgen zugesprochen.
Der Kunde der Barmenia erhält somit sämtliche Erhöhungsbeiträge zurück ohne etwas hierfür abgeben zu müssen. Denn der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer entfällt nicht.
ARAG, DKV, Allianz und Co.: fast alle Versicherer betroffen:
In weiteren Verfahren gegen die ARAG, die DKV, die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK), die AXA und weitere Versicherer fielen die Urteile ebenfalls im Sinne der Verbraucher aus.
Alle Kunden erhalten in diesen Fällen die Beitragserhöhungen zurück.
Gerne prüfen wir auch für Sie Ihren Anspruch kostenfrei!