ARAG, DKV und Co.: fast alle Versicherer betroffen

Private Krankenversicherungen müssen Beitragserhöhungen zurückzahlen

Kunde erhält 10.000,00 EUR von Beiträgen an seine private Krankenversicherung zurück.

Das Landgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung zum Az. 2-23 O 198/19 einem betroffenen Kunden 10.000,00 EUR von den gezahlten Beiträgen zugesprochen.

Der Kunde der Barmenia erhält somit sämtliche Erhöhungsbeiträge zurück ohne etwas hierfür abgeben zu müssen. Denn der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer entfällt nicht.

 

ARAG, DKV und Co.: fast alle Versicherer betroffen:

In weiteren Verfahren gegen die ARAG, die DKV, die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK), die AXA und weitere Versicherer fielen die Urteile ebenfalls im Sinne der Verbraucher aus. 

Alle Kunden erhalten in diesen Fällen die Beitragserhöhungen zurück.

 

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